Achtung #Heckenschnitt – #Verbot! ⚠✂️🚫
Die #Brutzeit beginnt und zum Schutz unserer heimischen Vögel 🐦 und anderer Kleintiere 🐁
sind größere Schnitt-Arbeiten an Hecken und Gebüschen ab dem 1. März
bis zum 30. September gesetzlich verboten. Denn im Frühjahr suchen viele
Tiere Zuflucht in Hecken und Sträuchern, um darin ihre #Nester
und Bruthöhlen zu bauen. Das Heckenschnitt-Verbot soll dafür sorgen,
dass sie ihre Jungen ungestört aufziehen können. Wer vorsätzlich oder
fahrlässig dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das kann schlimmstenfalls bis zu 10.000 Euro Geldbuße bedeuten.
Erlaubt bleiben ab März lediglich schonende Form- und #Pflegeschnitte. Bevor man die Schere ansetzt, sollte jedoch jeder genau überprüfen, ob sich in der Hecke bereits ein Vogel eingenistet hat ☝️. Wenn ja, muss der Schnitt um einige Wochen verschoben werden, um die Tiere nicht zu stören❗️ Denn das Gesetz untersagt „Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören“. Diese Regelung gilt übrigens auch für Behörden und zwar ohne Befristung das ganze Jahr über: sind bereits Nester vorhanden, muss das Gewächs unversehrt bleiben! Leider wird kurz vor Verbotsbeginn oft ein regelrechter #Kahlschlag betrieben – wir kritisieren dieses Vorgehen scharf, denn vor dem Hintergrund der zurückgehenden Artenvielfalt und dass unseren heimischen Wildtieren sowieso immer weniger Lebensraum zur Verfügung steht, ist dieses Vorgehen unverantwortlich.